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Spannend zu beobachten: Die US-Bürgerrechtsorganisation Center for Digital Democracy (CDD – www.democraticmedia.org) hat schwere Vorwürfe gegen rund 30 US-Unternehmen erhoben, in denen sie diese bezichtigt, das Safe-Harbour-Abkommen als Deckmantel für Rechtsverstöße zu nutzen. Das CDD hat sich das Ziel gesetzt, die Rechte von Konsumenten und den Schutz der Privatsphäre zu stärken, Transparenz zu fördern und eine starke Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter aufzubauen. Konkret schreibt CDD: “The new digital marketplace poses both opportunities and risks for consumers. As we increasingly make important decisions about our finances, health and families using digital media, consumers must be treated fairly.”

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“All your data belong to us”, urteilt ein US-Gericht – und bringt die IT-Industrie des Landes damit in eine katastrophale Lage. So schreibt das Online Magazin heise vor kurzem zu dem Urteiles eines US-Gerichtes welches in zweiter Instanz von Microsoft Zugriff auf Daten für eine Ermittlung gegen Drogenhändler verlangt. 

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Generell gilt nun, dass ein Unternehmen der Gerichtsbarkeit am Standort seines Sitzes unterliegt. Dazu gehört auch der Standort des Rechenzentrums. Das heißt, ein österreichisches Unternehmen mit einer Niederlassung oder einem RZ in den USA unterliegt selbstverständlich dem US-Recht. Das jeweilige Recht am Standort der Niederlassung gilt genauso für Unternehmen, die in Frankreich, Deutschland oder England Niederlassungen haben.

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